Meldung vom 21.10.2020
Coronavirus - die wichtigsten Regelungen für den Kreis Recklinghausen im Überblick Seit dem 10. Oktober gilt der Kreis Recklinghausen mit einer Wochen-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Risikogebiet. Damit gelten im Kreisgebiet gemäß § 15a der Coronaschutzverordnung gesonderte Maßnahmen, die über die bereits bestehenden landesweiten Regelungen der Coronaschutzverordnung hinausgehen. Der Kreis Recklinghausen hat überdies in einer Allgemeinverfügung weitere ergänzende Schutzmaßnahmen angeordnet. Diese Allgemeinverfügung wurde nun in Abstimmung mit dem Land an die neue Coronaschutzverordnung angepasst und auf www.kreis-re.de/corona veröffentlicht. Die wichtigsten Regelungen für den Kreis Recklinghausen im Überblick: Wer darf sich gemeinsam im öffentlichen Raum bewegen und in Restaurant essen gehen? Es dürfen maximal 5 Personen gemeinsam unterwegs sein, außer es handelt sich um:
Wo muss ich eine Mund-Nase-Bedeckung tragen?
Was gilt für Feiern und Veranstaltungen?
Gibt es weitere Verbote?
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de. Herausgeber: Kreis Recklinghausen Öffentlichkeitsarbeit 45655 Recklinghausen Telefon: 0 23 61 / 53 45 12 Web: http://www.kreis-re.de E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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