Meldung vom 06.11.2020
Positives Testergebnis bedeutet sofortige häusliche Isolation
Kreis Recklinghausen erlässt neue Quarantäneregelung

Bislang wurden positiv getestete Personen mit dem Anruf des Gesundheitsamts verpflichtet, sich unmittelbar in Quarantäne zu begeben. Ab Samstag, 7. November, gilt die Quarantäne für Bürger im Kreis Recklinghausen und Angehörige des gleichen Haushalts bereits mit Erhalt des positiven Ergebnisses als angeordnet.

Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen erreichen die Laborbefunde die örtlichen Gesundheitsämter in einigen Fällen zeitlich verzögert. Außerdem wird das zeitnahe Bearbeiten der täglich rund 200 eingehenden Fälle im Gesundheitsamt trotz Personalaufstockung eine immer größere Herausforderung. Damit Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen dennoch in kürzester Zeit gelten, hat der Kreis Recklinghausen die automatische Quarantäne ab Samstag, 7. November, per Allgemeinverfügung geregelt: Bürger mit positivem Ergebnis sowie im gleichen Haushalt lebende Personen müssen sich umgehend in Quarantäne begeben.

Die Quarantäne gilt für mit dem Corona-Virus Infizierte so lange, bis das Gesundheitsamt des Kreises oder das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt etwas anderes verfügt. In der Regel haben positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome mindestens bis zum Ablauf des 10. Tages nach der Testung die häusliche Quarantäne einzuhalten. Kommt es in dieser Zeit zu Symptomen, kann die Quarantäne verlängert werden. Für Kontaktpersonen gilt sie üblicherweise ab dem gleichen Zeitpunkt für 14 Tage. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Die neue Regelung soll ergänzend zu den anderen Maßnahmen dafür sorgen, dass sich möglichst wenige Personen mit dem Corona-Virus anstecken. Da viele Labore Getesteten ermöglichen, die Ergebnisse selbst abzurufen oder diese direkt informieren, kann den Personen das Testergebnis einige Stunden früher als dem Gesundheitsamt vorliegen.

Die Quarantäne darf von Kontaktpersonen im gleichen Haushalt nur für eine Testung unterbrochen werden beziehungsweise den Hin- und Rückweg. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Sollte während der Quarantäne eine weitergehende medizinische Behandlung notwendig werden, muss der Arzt oder Rettungsdienst vorab über den Grund der Quarantäne informiert werden. Die unter Quarantäne stehende Person sollte außerdem ihren Arbeitsgeber kontaktieren und auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen.

Die Allgemeinverfügung zur Quarantäne, weitere Informationen zum Vorgehen bei einem positiven Testergebnis sowie Informationen zu häuslicher Quarantäne gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/corona.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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