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Pressemitteilung vom 02.12.2020
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Neue Coronaschutzverordnung in Kraft - Maskenpflicht ausgeweitet
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Iserlohn.

Seit dem 1. Dezember ist die neue für das Land Nordrhein-Westfalen gültige Coronaschutzverordnung in Kraft. Die Vorgaben in der Verordnung bezüglich der Maskenpflicht sind weitergehender als bisher: Jetzt muss der Mund-Nasen-Schutz nicht nur in den Innenstadtbereichen von Iserlohn und Letmathe getragen werden, sondern überall „im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft“. Das bedeutet zum Beispiel, dass nun die Maskenpflicht auch auf den Parkflächen von Einkaufs- und Baumärkten gilt. Das Ordnungsamt wird die Schilder, die bereits in den Innenstädten auf die Maskenpflicht hinweisen, in den nächsten Tagen mit Zusatzinformationen versehen.

Ebenfalls neu ist die Regelung zur Kontaktbeschränkung: Ab sofort dürfen sich nur noch fünf Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen, wobei Kinder bis zu vierzehn Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden. In der Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar wird das Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit höchstens insgesamt zehn Personen erlaubt sein, wobei auch dann Kinder bis zu vierzehn Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden.

Bereits jetzt weist die Stadt Iserlohn darauf hin, dass zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke wie zum Beispiel in den Vorjahren am Parktheater verboten sind. Darüber hinaus ist laut Coronaschutzverordnung das Zünden von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen, auf denen sich in der Sylvesternacht erfahrungsgemäß größere Gruppen zum gemeinsamen Abbrennen von Feuerwerk zusammenfinden, durch die örtliche Ordnungsbehörde zu untersagen. Die Stadt Iserlohn prüft zurzeit, für welche Örtlichkeiten im Stadtgebiet dies zutrifft.



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