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28. Januar 2021
Notausgang des Tatorts „Arena-Bar“: Beanstandungen gab es 2013 und 2017, nicht aber vor dem Anschlag
Einer der Tatorte beim rassistisch motivierten Anschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau war die Arena Bar am Kurt-Schumacher-Platz. Dabei wird in jüngsten Medienberichten immer wieder davon berichtet, dass zur Anschlagszeit der Notausgang in Richtung Treppenhaus verschlossen gewesen sei. „Dafür liegen dem städtischen Ordnungsamt jedoch keinerlei Hinweis vor“, stellt in diesem Zusammenhang Hanaus Stadtrat Thomas Morlock klar.
Wegen des verschlossenen Notausgangs habe es durch die Gewerbeaufsicht des Ordnungsamts und die Polizei 2013 und einmal im November 2017 Beanstandungen gegenüber dem Betreiber gegeben. Weitere zahlreiche, regelmäßige Kontrollen – auch danach – hätten indessen keine weiteren Hinweise mehr auf die verschlossene Fluchttür ergeben.
Dem damaligen Betreiber entzog die Stadt Hanau die Gaststätten-Konzession später wegen „anderer Vorwürfe“, so Morlock weiter. Die juristische Auseinandersetzung darum führte bis zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof, der dem Betreiber das Gewerbe untersagte. Der frühere Betreiber der Gaststätte meldete daraufhin sein Gewerbe zum Jahresende 2019 ab.
Zum 1. Januar 2020, also wenige Wochen vor dem Attentat, übernahm ein anderer Wirt die Arena Bar. „Hierbei handelt es sich um einen unbescholtenen Betreiber“, stellt Morlock heraus. Einer Konzession bedurfte er – im Unterschied zum jahrelangen vorherigen Wirt – nicht mehr, weil sich inzwischen die Gesetzeslage geändert hatte. Hinweise auf verschlossene Fluchtwege habe es für das Ordnungsamt seit November 2017, insbesondere aber zu Zeiten des neuen Betreibers im Jahr 2020 nicht gegeben.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266
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