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Stadt Hanau

 

22. Februar 2021

Kumulieren und panaschieren

Wahlbüro erläutert die Stimmabgabe zur Kommunalwahl 2021

Kumulieren und panaschieren - alle fünf Jahre werden diese beiden Begriffe zur Kommunalwahl wieder aktuell. Was sie genau bedeuten, welche Möglichkeiten zur Stimmabgabe sich dahinter verbergen, was zulässig ist und was dazu führen kann, dass die abgegebenen Stimmen ungültig werden – diese und weitere Fragen hat das Hanauer Wahlbüro jetzt aufgegriffen, um sie im Detail zu klären.

Wenn am Sonntag, 14. März 2021, wieder hessische Kommunalwahlen stattfinden, werden in Hanau nicht nur die Stadtverordnetenversammlung, acht Ortsbeiräte und der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises gewählt, sondern auch der Ausländerbeirat sowie die/der Oberbürgermeister*in gewählt. Bei der OB-Direktwahl haben Wähler*innen eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte die gültigen Stimmen erhält.

Für die übrigen Gremien bei der Kommunalwahl gelten die Regeln des Kumulierens und Panaschierens. Dieses Verfahren eröffnet in der konkreten Umsetzung vielfältige Varianten und eine sehr differenzierte Stimmabgabe. Während der Begriff „kumulieren“ aus dem Lateinischen abgeleitet werden kann und soviel wie „Anhäufung“ bedeutet, kommt das „Panaschieren“ aus dem Französischen und besagt soviel wie mischen. Dahinter verbergen sich die Möglichkeiten, bis zu drei Stimmen für eine*n Bewerber*in abzugeben (=anzuhäufen) sowie die Stimmen auf Bewerber*innen unterschiedlicher Wahlvorschläge zu verteilen ( = mischen).

Grundsätzlich gilt: Es dürfen so viele Stimmen abgegeben werden, wie Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind. Für die Wahl zum Kreistag haben Wähler aus dem Main-Kinzig-Kreis 87 Stimmen, und zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau haben Wahlberechtigte 59 Stimmen. Für die Ortsbeiräte Großauheim/Wolfgang und Innenstadt sind 19, die Ortsbeiräte Steinheim und Kesselstadt sind 15, die Ortsbeiräte Nordwest und Lamboy/Tümpelgarten sind 13 und die Ortsbeiräte Klein-Auheim und Mittelbuchen sind 9 Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen – die Anzahl der Vertreterinnen oder Vertreter in den Ortsbeiräten entspricht der Zahl der möglichen Stimmen für die Ortsbeiratswahlen. Der Ausländerbeirat hat in der neuen Wahlzeit 15 Mitglieder, daher können 15 Stimmen vergeben werden.

Ein Wahlvorschlag kann auch unverändert angenommen werden, indem eine Kennzeichnung der Kopfleiste erfolgt (Listenkreuz). Die Wählerin oder der Wähler vergibt damit alle seine Stimmen an den Wahlvorschlag und übernimmt die Reihenfolge unverändert. Alle auf dem Stimmzettel genannten Bewerber*innen erhalten in der Reihenfolge von oben nach unten so viele Stimmen, wie dem Wähler zur Verfügung stehen. Es können jedoch auch dem mit einem Listenkreuz gewählten Wahlvorschlag Bewerber*innen gestrichen werden. In diesem Fall werden die zur Verfügung stehenden Stimmen den nicht gestrichenen Bewerber*innen des Wahlvorschlages in der Reihenfolge von oben nach unten zugeordnet.

Sind weniger Bewerber*innen auf dem Stimmzettel, als Stimmen zu vergeben sind, so erhalten die Bewerber*innen in der Reihenfolge von oben nach unten eine weitere Stimme. Sind auch dann nicht alle Stimmen vergeben, wiederholt sich der Vorgang, bis die letzte Stimme vergeben ist. Da den Bewerber*innen jedoch nur bis zu drei Stimmen gegeben werden dürfen, verfallen für den Fall, dass verbleibende Stimmen dem Wahlvorschlag nicht zugeordnet werden können, die Reststimmen.

Schließlich können die Abgabe von Bewerberstimmen und die Nutzung des Listenkreuzes auch kombiniert werden. Es ist zulässig, auf einen oder mehrere Bewerber*innen Stimmen zu verteilen und ein Listenkreuz zu vergeben. In diesem Fall erhalten die Bewerber*innen des Wahlvorschlages mit dem Listenkreuz die nicht vergebenen Stimmen in der Reihenfolge von oben nach unten, soweit sie noch nicht drei Bewerberstimmen erhalten haben. Ein Listenkreuz und Stimmen für Bewerber*innen aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen sind ebenfalls möglich.

Hinweise zum Kumulieren und zum Panaschieren sind auch auf der Homepage der Stadt Hanau sowie des Landeswahlleiters (Kommunalwahlen/Wahlsystem) zu finden.

Die Corona-Pandemie wird für veränderte Bedingungen beim Wahlgeschehen sorgen. Zum Schutz vor Infektionen werden für Wähler*innen und Wahlhelfer*innen in und vor den Wahllokalen alle erforderlichen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Wer jedoch jedes Infektionsrisiko im Wahllokal ausschließen möchte, hat wie gewohnt die Möglichkeit der Stimmabgabe vorab per Briefwahl. Dafür ist einfach ein Antrag beim Wahlbüro zu stellen. Der Antrag ist schriftlich, per E-Mail (Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen), elektronisch und persönlich im Briefwahlbüro bis 12. März 2021, 13:00 Uhr möglich. Er sollte aber wegen der Postlaufzeiten möglichst frühzeitig gestellt werden.

Alle Fragen rund um die Kommunalwahl 2021 beantwortet das Team des Wahlbüros auch telefonisch unter 06181/295-275.

Pressekontakt:
Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929




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