Die Stadt Hemer nimmt zu dem Artikel des IKZ vom 22.02 zur Räumung einer Wohnung wie folgt Stellung:
Aufgrund einer bei der Stadt Hemer eingegangen Mitteilung wurde bekannt, dass erhebliche Mängel in der elektrischen Anlage des Wohnhauses vorliegen und der Vermieter in der Vergangenheit bereits aufgefordert wurde, diese zu beheben. In einer daraufhin am 11. Februar anberaumten gemeinsamen Begehung mit Bewohnern des Hauses und einem externen Gutachter wurde durch diesen eine akut bestehende Gefahrenlage festgestellt. Nach Eingang des schriftlichen Gutachtens am 15.02. wurde die Stadt Hemer sofort tätig, da Gefahr im Verzug vorlag. Die Bewohner des Hauses wurden am folgenden Tag über die anstehende Maßnahme und die Ergebnisse des Gutachtens informiert. Ein Aufschub der Maßnahme konnte nach Gutachtenbefund nicht weiter hinausgezögert werden. Aus diesem Grunde wurde die Räumung des Gebäudes am 18.02. umgesetzt. In Absprache mit den Mietern wurde von einem Austausch der Schlösser abgesehen, seitens der Stadt angebotene Unterbringungsmöglichkeiten nahm die Familie nicht in Anspruch. Stattdessen nahmen die betroffenen Familien Hilfsangebote von Freunden und Verwandten wahr. Der Vermieter hat zwischenzeitlich die Beseitigung der Gefahrenquelle veranlasst, so dass die Wohnungen voraussichtlich in wenigen Tagen wieder bezogen werden können.
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