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Pressemitteilung vom 24.02.2021
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Seniorenbeiratswahl: Briefwahlunterlagen an Nicht-EU-Bürger sind ungültig
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Iserlohn.

Zurzeit findet die Wahl des Seniorenbeirates statt. In den letzten beiden Wochen hat das Wahlamt der Stadt Iserlohn die Briefwahlunterlagen an rund 30 000 Iserlohnerinnen und Iserlohner ab sechzig Jahren verschickt.
Wie sich jetzt herausstellte, waren unter den Empfängern der Wahlpost wegen eines Fehlers auch 983 Seniorinnen und Senioren, die keine EU-Bürgerinnen und –Bürger sind. Sie sind für die Wahl des Seniorenbeirates nicht wahlberechtigt.

Nach der Wahlordnung für den Seniorenbeirat ist wahlberechtigt, wer entweder die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt, bereits zu den Kommunalwahlen am 13. September wahlberechtigt und mindestens sechzig Jahre alt war, seinen Haupt- bzw. Erstwohnsitz in Iserlohn hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Am 14. März endet die Frist, bis zu der die Wahlbriefe an das Wahlamt zurückgeschickt werden können. Die Auszählung findet vom 15. bis 19. März statt. Die 983 Wahlbriefe, die leider fälschlicherweise an Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger versandt wurden, sind ungültig. Der für Wahlen zuständige Ressortleiter Christian Eichhorn entschuldigt sich für das Versehen und erläutert: "Das Wahlergebnis wird hierdurch nicht beeinflusst. Eventuell zurückgesandte Stimmabgaben aus diesem Empfängerkreis werden aussortiert und nicht gewertet.“

Für Rückfragen steht Jörg Gerdes beim Wahlamt unter der Telefonnummer 02371 / 217-1622 oder per E-Mail an wahlen@iserlohn.de gern zur Verfügung.



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