Meldung vom 05.03.2021
Corona: Neue Schutzverordnung tritt Montag in Kraft

Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch hat die NRW-Landesregierung die Coronaschutzverordnung am Freitag angepasst. Die dort zu findenden Regelungen gelten ab Montag, 8. März, auch für die Bürger im Kreis Recklinghausen.

Wichtigste Erkenntnis mit Blick auf das Öffnungskonzept, auf das sich der Bund und die Länder verständigt hatten: Das, was im Kreis möglich ist oder möglich werden könnte, orientiert sich bis auf weiteres am Inzidenzwert für ganz Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben der Landesregierung wird derzeit noch geprüft, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem im Vergleich zum Landewert nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden könnten. Dabei gelte es aber in jedem Fall, die Situation in den jeweils umliegenden Regionen zu beachten.

Da die 7-Tage-Inzidenz für Nordrhein-Westfalen stabil unter 100 liegt - Wert am heutigen Freitag 63,87 - können im Kreis Recklinghausen ab Montag, 8. März, Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte ihren Betrieb wieder aufnehmen. Alle übrigen Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl öffnen. Gleiches gilt körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit Hygienekonzepten.

Die neue Coronaschutzverordnung enthält auch Veränderungen für Treffen unter freiem Himmel, für Kultur und Sport. So können im öffentlichen Raum ab sofort bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen. Paare gelten dabei zukünftig unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit ist es wieder möglich, Museen, Kunstausstellungen, Schlösser, Gedenkstätten sowie Zoos zu besuchen.

Für Freiluft-Sportanlagen gilt: Individualsport ist möglich. Hier lauten die Vorgaben zur Gruppengröße: Höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen, bei Kindern im Alter bis 14 Jahren dürfen es 20 plus zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen sein.

Grundregel für die Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken. Die Details aller Vorgaben - unter anderem zur zulässigen Anzahl von Kunden oder Besuchern pro Quadratmeter oder Testvorgaben - finden sich in der 21-seitigen Coronaschutzverordnung des NRW Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf der Internetseite www.land.nrw/corona.

Die Angemessenheit der Verordnung wird von der Landesregierung fortlaufend überprüft, weitere Öffnungsschritte wären nach dem beim Bund-Länder-Gipfel vereinbarten Fahrplan frühestens ab dem 22. März möglich.

„Damit bekommen die Menschen in NRW wieder mehr Möglichkeiten, ihre Freizeit zu gestalten. Viele Betriebe dürfen nun wieder öffnen. Allerdings liegt es an uns, ob wir diese wiedererlangten Freiheiten auch längerfristig nutzen können. Dabei sind alle gefragt. Nur, wenn wir umsichtig und vorsichtig handeln und uns an die Vorgaben halten, können wir die Inzidenz so niedrig halten, dass erneute Schließungen vermieden werden“, appelliert Landrat Bodo Klimpel an die Menschen im Kreis.

Stichwort Schnelltests / Selbsttests

Seit dem Bund-Länder-Gipfel ist geregelt, dass der Bund ab Montag, 8. März, die Kosten für einen wöchentlichen Schnelltest pro Bürger übernimmt. Um die dafür notwendige Teststrategie im Kreis Recklinghausen planen zu können, warten Kreis- und Stadtverwaltungen noch auf Vorgaben und Informationen der Landesregierung. Diese sind angekündigt aber bis Freitagnachmittag noch nicht eingetroffen. Ein Starttermin für diese Schnelltests kann damit aktuell noch nicht genannt werden. Gleiches gilt für die Umgangsweise mit den Selbsttests, die ab Samstag im Handel erhältlich sein sollen. Die Vorgehensweise bei positiven Selbsttest-Ergebnissen liegt noch nicht vor, darum kann der Kreis lediglich darum bitten, dass positiv Selbstgetestete sich freiwillig in Quarantäne begeben.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Die Pressemitteilungen der Pressestelle Kreis Recklinghausen können Sie per RSS-Feed oder als E-Mail-Abo auf http://www.presse-service.de/ beziehen. Dort können Sie auch Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.