Meldung vom 23.04.2021
Weiterhin Distanzunterricht im Kreis Recklinghausen
Neue Regelungen für Schulen und Kitas

Das neue Infektionsschutzgesetz enthält besondere Regelungen für den Bildungsbereich. Aufgrund der 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen, die seit einigen Tagen knapp unter 200 und damit deutlich über dem Grenzwert für den Bildungsbereich (165) liegt, bleiben die Schulen weiterhin im Distanzunterricht.

Die Regelungen gelten für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.

Grundsätzlich gilt: Die Durchführung von Präsenzunterricht ist inzidenzunabhängig nur noch bei Einhaltung von Schutz- und Hygienekonzepten möglich. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zudem zweimal wöchentlich testen lassen.

Notbetreuung in Kitas
Darüber hinaus hat die Landesregierung aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes neue Vorgaben für den Betrieb von Kindertagesstätten, Kinderhorten und Einrichtungen der Kindertagespflege festgelegt. Sie müssen wegen der hohen Inzidenzwerte am Montag schließen und dürfen nur eine bedarfsorientierte Notbetreuung anbieten.

Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an mehreren aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt, kann der Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht wieder aufgenommen werden. Gleiches gilt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Umfangreiche Informationen zu dem Thema gibt es in der aktuellen Schulmail des Landes:
https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
Informationen zu den Regelungen für die Kitas gibt es auf der Seite des Familienministeriums:
www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern

 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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