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Antragsfrist endet am 10. Mai / Digitale oder analoge Aufführungen bis Ende Juli Münster (SMS) Noch bis zum 10. Mai können freie Kulturbetriebe in Münster, die keine regelmäßige institutionelle Förderung der Stadt bekommen, Corona-Unterstützung beim Kulturamt beantragen. Der Rat der Stadt hat im Zuge der Etatbeschlüsse in diesem Jahr unter anderem 100 000 Euro zur Verfügung gestellt, um die pandemiebedingten Einnahmeverluste abzufedern, Aufführungen wieder möglich zu machen und Künstler in ihrem kreativen Schaffen zu unterstützen. Ein Teil dieses kommunalen Sonderfonds steht bereit für freie und privat getragene Veranstaltungsstätten sowie Initiativen mit Sitz in Münster. Das können freie Theater, Musikclubs, Museen, Kleinkunstbühnen, Konzertveranstalter, Kulturzentren und Kulturvereine sein. Pro Spielstätte sind Anträge bis zu 10 000 Euro möglich. Gefördert werden Veranstaltungen und Programme, bei denen überwiegend professionell frei arbeitende Künstlerinnen und Künstler aus Münster beteiligt sind. Die Aufführungen sollen bis Ende Juli stattfinden, entweder analog oder digital. Alle Informationen darüber, wer antragsberechtigt ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und was gefördert wird, sind auf der Webseite des Kulturamtes nachzulesen. Die Antragsunterlagen stehen zum Herunterladen bereit unter www.stadt-muenster.de/kulturamt/coronafonds.
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