Meldung vom 03.05.2021
Distanzunterricht auch für Lernförderung

Kreis Recklinghausen. Das Jobcenter Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die aktuellen Regelungen für den Distanzunterricht an Schulen im Kreis Recklinghausen auch für außerschulischen Lernförder-Unterricht gelten. Dies betrifft auch Lernförderung und Nachhilfeangebote, die aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert werden. Alle Anbieter können demnach auch in dieser Woche den Förderunterricht nur als Distanzunterricht durchführen.

Überschreitet im Kreis Recklinghausen an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz in den Daten des RKI den Wert von 165, ist ab dem übernächsten Tag auch für die Anbieter von Lernförderung und Nachhilfeangeboten Präsenzunterricht untersagt. Die Angebote können dann nur noch im Distanzunterricht durchgeführt werden. Erst wenn die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 165 liegt und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW in einer Allgemeinverfügung ein Aufhebungsdatum für den Kreis Recklinghausen festgelegt hat, können auch Lernförderanbieter ab diesem Datum wieder den Präsenzunterricht aufnehmen. Eine Regelung für Wechselunterricht gibt es für die Lernförderangebote hingegen nicht, da diese von vornherein nur in sehr eng begrenzten Gruppengrößen möglich sind.

Leistungen für außerschulische Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), im Bundeskindergeldgesetz, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz nach vorheriger Beantragung erhalten. Mehr Informationen hierzu gibt es im Internet-Angebot des Jobcenters Kreis Recklinghausen unter www.jobcenter-kreis-recklinghausen/BuT.



Pressekontakt: Thomas König, Pressesprecher Jobcenter Kreis Recklinghausen, Tel. 02361 3067-308, kreis-presse@vestische-arbeit.de

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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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