Logo Stadt Iserlohn Platzhalter MEDIEN- und ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

 


Pressemitteilung vom 04.05.2021
Platzhalter Rathaus I
Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/217-1251
Fax: 02371/217-2992
Mail:pressestelle@iserlohn.de Internet:www.iserlohn.de
Erleichterungen für Geimpfte und bereits von Covid Genesene - Selbsttests nicht mehr zugelassen
Platzhalter
Iserlohn.

Die Stadt Iserlohn informiert über die Erleichterungen für Geimpfte und bereits von Covid Genesene: Seit gestern (3. Mai) steht eine nachgewiesene Immunisierung gegen das Covid-19 Virus einem negativen Testergebnis gleich. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung kann die Immunisierung nachgewiesen werden durch 

Eine Vollständig abgeschlossene Impfung
Diese muss vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen worden sein. Als Nachweis gilt hier der Impfpass in Verbindung mit dem Personalausweis.

Genesung nach einer Infektion
Dazu muss ein positives Testergebnis nachgewiesen werden, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen. Auch hier wird zusätzlich der Personalausweis benötigt.

Eine Impfung nach Genesung
Nachweis eines positiven Testergebnisses (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) in Verbindung mit einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. Als Nachweis gilt hier der  Impfausweis in Verbindung mit dem zurückliegenden positiven Testergebnis. Vorzulegen ist auch hier der Personalausweis.

Wer also vollständig geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist, braucht ab sofort beim Einkaufen, beim Friseur oder bei dem Besuch von Zoos keinen negativen Corona-Test mehr vorzuweisen. Schüler mit überstandener Corona-Infektion müssen auch nicht mehr an den morgendlichen Tests teilnehmen. Die Test- und Quarantäne-Pflicht entfällt jedoch nur dann, wenn die oben genannten zeitlichen Fristen eingehalten werden. Alle anderen Personen müssen sich weiterhin testen lassen. Allerdings gelten die sogenannten Selbsttests nicht mehr. Es sind nur noch Tests von anerkannten Teststellen mit einer Bescheinigung zulässig.

Auch wenn Geimpfte und Genesene in NRW jetzt mehr Freiheiten haben, entbindet sie dies allerdings nicht von der Einhaltung der AHA-Regel. Weiterhin gilt

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter),
  • Hygiene (richtiges Husten und Niesen sowie regelmäßig die Hände waschen) und
  • Alltag mit Maske (da wo es nach wie vor vorgeschrieben oder nötig ist).

Darüber hinaus gelten noch immer die Vorgaben der Coronaschutzverordnung. Kontaktbeschränkungen werden auch mit einer vollständigen Impfung nicht aufgehoben. Für Alten- und Pflegeheime gelten die neuen Lockerungen ebenfalls nicht.



Platzhalter


Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei http://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.
presse-service.de
Platzhalter Pressemitteilung...