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07. Mai 2021, 
Inklusionsscheck NRW
Die Landesregierung stellt 600.000 Euro bereit, um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken. Bewerbungen bis zum 30. September möglich.

Mit dem Inklusionsscheck sollen lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion vor Ort unterschützt werden – auch und gerade in Zeiten von Corona. Gute Ideen und Aktivitäten zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden mit 2.000 Euro gefördert. Insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit zur Verfügung.

Bewerben können sich alle Vereine, Organisationen oder Initiativen, die durch ein Projekt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken wollen.

Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Veranstaltungen
  • Publikationen
  • Ausstellungen
  • Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildungen
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit - darunter fallen etwa die Anschaffung von technischen Hilfen sowie personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation.

Die Projekte müssten bis zu 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein und dürfen erst mit Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Die Anträge können bis zum 30. September 2021 online gestellt werden. Alle Informationen sind unter https://www.mags.nrw/inklusionsscheck#FAQs zu finden.

 

Bei weiteren Fragen steht Laura Döring (l.doering@hemer.de / 02372-551237) beratend zur Verfügung.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Der Inklusionsscheck NRW
© Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Der Inklusionsscheck NRW