Stadt Arnsberg Aktuell

Meldung vom 12.05.2021
„Click & Meet“ ab Freitag in Arnsberg wieder möglich
Ministerium stellt Unterschreitung des Indzidenzwertes von 150 für den Hochsauerlandkreis fest

Arnsberg. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Unterschreitung des Inzidenzwertes von 150 an fünf aufeinander folgenden Tagen für den Hochsauerlandkreis heute fest gestellt. Ab Freitag gilt deshalb wieder die Möglichkeit des "Click & Meet" in den Geschäften des nicht täglichen Bedarfs.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat am Mittwoch, 12. Mai, für den Hochsauerlandkreis eine Unterschreitung des Inzidenzwertes (Schwellenwert) von 150 an fünf aufeinander folgenden Tagen fest gestellt. Damit gibt es nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) ab kommenden Freitag, 14. Mai, 0.00 Uhr, wieder die Möglichkeit, das Angebot „Click & Meet“ des örtlichen Einzelhandels in Arnsberg zu nutzen. Einkäufe sind damit auch in Geschäften möglich, die nicht der täglichen Versorgung dienen. Um „Click & Meet“ in Anspruch zu nehmen, sind eine Terminvereinbarung sowie ein tagesaktueller negativer Corona-Test von einer zugelassenen Teststelle erforderlich.

Tagesaktueller Corona-Test und Termin erforderlich

Nach wie vor behalten die anderen Regelungen der Bundesnotbremse für Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100 ihre Gültigkeit. Das betrifft vor allem die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, wie auch alle bekannten Kontaktbeschränkungen. Trotz der gesunkenen Inzidenzwerte im Kreis dürfen sich somit nur Angehörige aus einem Haushalts mit nur einer Person aus einem anderen Haushalts treffen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen). Die seit Monaten geltenden Hygieneregeln zu denen auch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die Abstandsregel gehören, sind weiterhin gültig.

Regelungen des Infektionsschutzgesetztes weiter gültig

Eine nächste Stufe in der Anpassung der Regelungen tritt bei einem vom Ministerium fest gestellten Inzidenzwert von unter 100 über einen Zeitraum von fünf Tagen ein. Damit kommen dann auch die Regelungen der Bundesnotbremse nicht mehr zum Tragen, und es gilt die jeweils vom Land erlassene Corona-Schutzverordnung. Die derzeit in NRW geltende Coronaschutzverordnung läuft am 14. Mai aus.

Weitere Informationen zu Corona sind unter www.arnsberg.de/corona zu finden.



Pressekontakt: Pressestelle Stadt Arnsberg, Frank Albrecht, Telefon: 02932 201 1477


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