Logo Stadt Münster



Münster,16.05.2021

Geflügelpest: Aufhebung des Beobachtungsgebietes im Süden Münsters

Münster (SMS) Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Kreis Warendorf wurde mit der Allgemeinverfügung vom 16. April ein Anschlussbeobachtungsgebiet im Süden der Stadt Münster eingerichtet. Da der Seuchenausbruch durch den Kreis Warendorf nun aufgehoben wurde und auch in den Betrieben in der Stadt Münster keine Anzeichen der Weiterverbreitung der Geflügelpest festgestellt wurden, kann auch das Beobachtungsgebiet in Münster aufgehoben werden. 




Herausgeberin:
Stadt Münster, Amt für Kommunikation, 48127 Münster
Tel. 0251 / 492 1301, Fax 0251 / 492 7712
www.muenster.de/stadt/medien, presseamt@stadt-muenster.de

© Stadt Münster - Impressum