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Münster (SMS) Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Kreis Warendorf wurde mit der Allgemeinverfügung vom 16. April ein Anschlussbeobachtungsgebiet im Süden der Stadt Münster eingerichtet. Da der Seuchenausbruch durch den Kreis Warendorf nun aufgehoben wurde und auch in den Betrieben in der Stadt Münster keine Anzeichen der Weiterverbreitung der Geflügelpest festgestellt wurden, kann auch das Beobachtungsgebiet in Münster aufgehoben werden.
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