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Iserlohn.
Der Inzidenzwert im Märkischen Kreis liegt weiterhin unter 100. Bereits am vergangenen Freitag (21. Mai) hatte die Stadt Iserlohn über eine ganze Reihe von damit verbundenen Lockerungen bei den Corona-Regeln informiert, die seit Sonntag (23. Mai) und zunächst bis zum 4. Juni gelten. Leider hatte sich dabei der Fehlerteufel eingeschlichen:
Zum Bereich ÖPNV / Taxi war irrtümlich angekündigt worden, dass die FFP2-Maskenpflicht entfällt und die medizinische Mund-Nasebedeckung ausreichend sei. Dem ist allerdings nicht so. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung, die seit dem 22. Mai gilt, ist das Tragen einer FFP2-Maske unter anderem vorgeschrieben bei Fahrten mit Bussen und Bahnen im Nahverkehr und im Fernverkehr, mit Taxen und bei der Schülerbeförderung.
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