Meldung vom 02.06.2021
Maskenpflicht in Innenstädten und an belebten Plätzen bleibt bestehen
Kreis verlängert Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Städten

Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Demnach bleibt die Maskenpflicht in den Innenstädten und ausgewählten Plätzen, Parks und Straßen in allen zehn Städten weiterhin bestehen.

Der Kreis und seine zehn Städte sind sich einig, dass die Maskenpflicht in Innenstädten trotz sinkender Inzidenzen vorerst beibehalten wird. Begründet wird das vor allem mit den Öffnungen in Handel und Gastronomie, die zurzeit wieder für volle Fußgängerzonen sorgen. Über einen möglichen Verzicht von Masken wollen Kreis und Städte erneut beraten, sofern die 7-Tage-Inzidenz unter die Marke von 35 sinkt.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske während des Besuchs von Wochenmärkten sowie innerhalb von Einkaufszentren und Einkaufspassagen sowie auf den öffentlichen Flächen innerhalb dieser Zentren und Passagen wurde indes aufgehoben, da die aktuelle Coronaschutzverordnung hierzu Regelungen enthält. Demnach reicht auf Wochenmärkte ebenfalls das Tragen einer Alltagsmaske aus, in Einkaufszentren gilt weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.

Ebenso sieht die Coronaschutzverordnung vor, dass in Fahrgemeinschaften keine medizinischen Masken mehr getragen werden müssen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 3. Juni um 0 Uhr in Kraft und ist wie auch andere aktuelle Verordnungen und Erlasse auf www.kreis-re.de/corona nachzulesen.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


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