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Coronaschutzverordnung gelockert / Maskenpflicht fällt / 3-G- Regel und Schnelltest in Clubs und Discos Münster (SMS) Auch in Münster geht es mit den neuen Lockerungen in der NRW-Coronaschutzverordnung ein Stück weiter in Richtung Normalität. So ist die Maskenpflicht im Freien gefallen. Es bleibt aber die Empfehlung einen Mundschutz zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann wie in Warteschlangen und Anstellbereichen. „Mit zunehmendem Impffortschritt und stabiler Situation in den Krankenhäusern geht die Entwicklung weiter, auf staatliche Vorgaben zu verzichten und stattdessen die Eigenverantwortung der Menschen anzusprechen. Dieses Angebot an uns alle, durch eigenes umsichtiges Handeln die nach wie vor bestehenden gesundheitlichen Risiken von Corona einzugrenzen, unterstütze ich“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. „Wir sollten Schritt für Schritt den Übergang in eine gesicherte Normalität gehen.“ Er ist sicher, dass die Infektionszahlen in der kommenden kalten Jahreszeit wieder ansteigen werden. „Das alleine bereitet mir keine zu großen Sorgen. Sollten aber auch die Hospitalisierungszahlen und die Intensivmedizinquote stark zunehmen, werden wir möglicherweise über neue Maßnahmen sprechen müssen.“ Die aktuelle Situation jedoch lasse Spielräume auch deshalb offen, weil so viele Menschen das Impfangebot angenommen hätten. Für die anderen gelte: „Lassen Sie sich impfen.“
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