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Pressemitteilung vom 07.10.2021
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Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
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Iserlohn.

Seit dem 1. August gilt für die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offenen Ganztagsschulen und Schule von 8 bis 13 Uhr eine neue Beitragssatzung. Den entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Iserlohn im vergangenen Juni beschlossen.

Das Jugendamt der Stadt Iserlohn wird  alle Elternbeiträge neu berechnen und den  betroffenen Eltern für den Zeitraum ab 1. August 2021 einen Bescheid über die neue Höhe des Elternbeitrages zusenden. Aus organisatorischen Gründen kann das nicht in allen Fällen zeitnah erfolgen, sondern wird sich auf die kommenden Wochen erstrecken. Daher könnte es zu Nachzahlungen für den rückwirkenden Zeitraum ab 1. August kommen. In diesen Fällen kann (auf Antrag) auch eine Zahlung in Teilbeträgen oder eine Stundung vereinbart werden.

Die Elternbeiträge sind seit 2015 nicht mehr erhöht worden. Um die kontinuierlich steigenden Mehrkosten für die Kinderbetreuung zu kompensieren, war eine Weiterentwicklung der Elternbeiträge erforderlich geworden.

Im Einzelnen gilt ab 1. August Folgendes:

  • Alle Eltern zahlen weiterhin (in allen städtisch organisierten Betreuungsformen, auch OGS) immer nur für ein Kind, und zwar für das, für welches der höchste Elternbeitrag fällig wird. Die letzten beiden Kindergartenjahre sind beitragsfrei.

  • Keine Elternbeiträge müssen wie bisher bei einem Jahreseinkommen bis 42 000 Euro gezahlt werden.

  • In den Elternbeitragsstufen zwischen 42 000 und 71 999 Euro Jahreseinkommen wurden die Beiträge um 3 Prozent erhöht.

  • Die ehemalige Höchstbeitragsstufe ab 72 000 bis 83 999 Euro Jahreseinkommen erhöht sich um 5 Prozent.

  • Zudem wurden eine neue Stufen ab 84 000 bis 95 999 Jahreseinkommen sowie eine Höchstbeitragsstufe ab 96 000 Euro Jahreseinkommen eingeführt. Sie fallen nicht unter die genannte prozentuale Erhöhung. Die Beitragssteigerung wurde fortgeschrieben, sodass in diesen Fällen je nach Einkommen die Erhöhung zum bisher gezahlten Beitrag wesentlich höher ausfallen kann.

 



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