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Pressemitteilung vom 25.10.2021
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Einhaltung der 3 G-Regel in Gaststätten und Restaurants – Ordnungsamt kündigt nach Hinweisen und Beschwerden Kontrollen an
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Iserlohn.

Nachdem in der Gastronomie mit der Änderung der Coronaschutzverordnung Anfang Oktober Lockerungen möglich wurden (Wegfall von Trennwänden, geringere Abstände zwischen den Tischen erlaubt), rückt nun die Einhaltung der 3 G-Regel in Gaststätten und Restaurants immer mehr in den Fokus.

Auch in Iserlohn war die 3 G-Regel in der vergangenen Woche Thema in den lokalen Medien. Während aus anderen Städten von teils nachlässigem Umgang mit der Statusüberprüfung durch Gastronomen berichtet wurde, konnte die Leiterin des Bereiches Sicherheit und Ordnung Angela Schunke mitteilen, dass bis dato Verstöße gegen die 3 G-Regel bei Gastronomiebetrieben in Iserlohn nicht bekannt seien. Allerdings habe das Ordnungsamt bislang auch nur vereinzelte Kontrollen dazu durchgeführt.

Im Anschluss an diese Berichterstattung gingen beim Ordnungsamt jedoch Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung ein, dass es auch in Iserlohn Gastronomiebetriebe gebe, die die Einhaltung der 3 G-Regel nicht kontrollierten. Diese Hinweise werden nun zum Anlass genommen, in dem Bereich wieder verstärkt zu kontrollieren. Die Stadt Iserlohn kündigt verdeckte Kontrollen des Ordnungsamtes an, bei denen geprüft werde, ob die 3 G-Regel eingehalten und seitens der Gastronomen der entsprechende Nachweis durch die Gäste verlangt werde. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.   



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