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Iserlohn.
Nachdem die Stadt Iserlohn zur Erleichterung der 2G-Prüfung in der vergangenen Woche Armbänder für Einzelhandelskundinnen und –kunden genehmigt hatte, muss sie diese Aktion leider heute, 20. Dezember 2021, vorerst schon wieder beenden.
Die „Bändchenregelung“ sollte die mehrfache Ausweiskontrolle ersetzen. Die teilnehmenden Einzelhändler konnten den Kundinnen und Kunden nach Prüfung des 2G-Nachweises ein sogenanntes Veranstaltungsbändchen anbieten, das bei weiteren Geschäftsbesuchen die Kontrolle erleichtern sollte.
Die Ausgabe eines Bändchens war nur zulässig, wenn vorher die Impf- bzw. Genesenennachweise und ein Ausweisdokument vorgelegt wurden. Die Bändchen mussten vor Weitergabe gesichert sein. Dazu mussten sie den Kundinnen und Kunden eng angelegt werden. Leider wurde sich nicht von allen ausgebenden Stellen an diese Regelungen gehalten.
Deswegen muss der Einzelhandel wieder zu den ursprünglichen Kontrollen zurückkehren. Wenn die Bänder nicht vor der Weitergabe gesichert sind oder Bänder ohne vorherige Kontrollen herausgegeben werden, kann nicht mehr sichergestellt werden, dass bei allen Bändchenträgern die Voraussetzungen „2G“ vorliegen, erklärt das Ordnungsamt. Damit werden die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht mehr erfüllt.
„Die Stadt Iserlohn bedauert diese Entscheidung sehr, da sich alle im Vorfeld Beteiligten sehr viel Mühe gemacht haben, um den Kundinnen und Kunden in Iserlohn diesen Service anbieten zu können. Zum Schutz aller Beteiligten, die die „2G-Regelung ernst nehmen, muss diese Aktion aber eingestellt werden“ erläutert Bürgermeister Michael Joithe diese Entscheidung.
Die Bändchen verlieren ab sofort ihre Gültigkeit.
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