Meldung vom 15.03.2022
Impfangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine
Mobile Impfungen, kommunale Impfstellen und Arztpraxen sind Anlaufstellen

Die Impfung gilt in Deutschland – nicht erst seit der Coronapandemie - als eine der effektivsten und wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.  Aus diesem Grund sollen wichtige Impfungen auch kurzfristig für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, angeboten werden. Der Kreis Recklinghausen sieht verschiedene Wege vor, um Geflüchteten wichtige Impfungen zu ermöglichen.

„Grundsätzlich gelten die bekannten Anlaufstellen für Impfungen auch für Geflüchtete“, erklärt Patrick Hundt, Leiter der koordinierenden COVID-Impfeinheit des Kreises Recklinghausen. „Dazu zählen in erster Linie die Arztpraxen und natürlich die kommunalen Impfstellen.“

Ergänzend dazu schickt der Kreis Recklinghausen mobile Impfteams in Absprache mit dem jeweiligen Träger in die zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE). „Es ist bereits abgestimmt, dass wir beispielsweise die ZUE in Marl für gesammelte Impfungen aufsuchen werden. In Dorsten liegt die ZUE so nah am Impfzentrum, dass wir uns entschieden haben, dort eigene Zeitfenster für die Geflüchteten einzurichten.“ Auch in den Unterkünften der Städte können mobile Impfaktionen durchgeführt werden. Dazu befinde sich der Kreis in Absprache mit den Kommunen, so Hundt.

Der Kreis Recklinghausen hält es außerdem für notwendig, die Kriegsflüchtlingen neben der Corona-Schutzimpfung mit weiteren Impfungen zu versorgen. Dazu zählen der 4-fach-Impfstoff gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Keuchhusten (Pertussis) sowie die Impfung gegen Masern. Wie genau dies umgesetzt werden kann, wird derzeit geklärt.

„Impfungen haben im vergangenen Jahrhundert dafür gesorgt, dass bestimmte Krankheiten in Deutschland nicht mehr oder nur noch sehr selten auftreten. Sie haben darüber hinaus denjenigen einen Schutz geboten, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben“, erklärt Hundt. Darum sei es essentiell, dass man sich neben Themen wie Unterbringung und Betreuung auch möglichst früh um die Gesundheit und Impfung der Flüchtlinge aus der Ukraine kümmere.


Bitte beachten Sie zur ärztlichen Versorgung in den Arztpraxen den Newsletter der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe unter https://www.kvwl.de/mediathek/telegramm/pdf/KVWL-Newsletter_09_03_2022_Behandlungsschein_Ukraine-Fl%C3%BCchtlinge.pdf



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

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