Meldung vom 01.04.2022
Erweiterung der Steuervergünstigung für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen

Das Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) des Kreises Recklinghausen weist auf eine wichtige Neuerung hin. Angehörige von Menschen mit den Pflegegraden zwei und drei können für das Jahr 2021 erstmalig eine Pflegepauschale steuerlich geltend machen.

„Viele Menschen machen derzeit ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr, darum ist deshalb ist es uns wichtig, auf diese Neuerung hinzuweisen“, erklärt die BIP-Koordinatorin Heike Rommler. 

Sollten sich mehrere Personen gleichzeitig um einen Menschen kümmern, müssen sich die Pflegenden den Pauschbetrag teilen. Der vollständige Betrag kann auch dann geltend gemacht werden, wenn der Pflegefall im Laufe des Jahres eingetreten oder die pflegebedürftige Person im Laufe des Jahres verstorben ist.
Wenn das Pflegegeld für Pflege- oder Haushaltskräfte eingesetzt wird, kann der Pauschalbetrag dennoch in Anspruch genommen werden.


Wie hoch ist der Pflegepauschalbetrag? 

Pflegegrad

2020 / €

2021 / €

 

 

 

1

    0

      0

2

    0

  600

3

    0

1100

4

924

1.800

5

924

1.800

 


Bei Fragen zum Thema Pflege stehen die BIP´s mit ihren verschiedenen Angeboten im Kreis Recklinghausen zur Verfügung. Informationen zum Thema „Älterwerden“ gibt es im Seniorenwegweiser oder weiteren Broschüren der BIP´s. Außerdem auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/bip


Hintergrund: Bis zum Jahr 2020 konnte die Pflegepauschale lediglich bei den Pflegegraden vier und fünf steuerlich geltend gemacht werden.  Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat zwangsläufig höhere Kosten. Sei es in Form von Fahrten, beim Begleiten des Pflegebedürftigen zu Arzt- oder Therapieterminen oder beim täglichen Haushalt. Deshalb gibt es für Menschen mit den Pflegegraden zwei bis fünf eine staatliche Unterstützung in Form der Pflegepauschale. Hierbei ist zu beachten, dass ein Besuch nicht mit einer Pflegetätigkeit gleichzusetzen ist. 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Christoph Enders, Telefon: 02361/53-4912, E-Mail: c.enders@kreis-re.de

Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick
Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben. In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland. Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr. Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


Herausgeber:
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