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Pressemitteilung vom 17.05.2022
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Keine 3G-Regel mehr in Iserlohner Rathäusern – Maskenpflicht bleibt aber vorerst noch bestehen
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Iserlohn.

Besucherinnen und Besucher, die Termine in den beiden Iserlohner Rathäusern haben, brauchen ab sofort keinen 3G-Nachweis mehr vorzeigen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Maskenpflicht gilt aber weiterhin - vorerst bis Ende Mai – dann tritt eine neue landesweite Corona-Schutzverordnung in Kraft und die Lage wird noch einmal neu bewertet.

Das bedeutet, dass dann auch der Corona-bedingte Sicherheitsdienst in Rathaus I nicht mehr benötigt wird.

Auch vor den städtischen Sitzungen wird es zukünftig keine Kontrollen mehr durch den Sicherheitsdienst geben.

In den Freizeit- und Kultureinrichtungen der Stadt Iserlohn wird die 3G-Regelung ebenfalls abgeschafft. Sowohl im Stadtmuseum, dem Stadtarchiv, in der Galerie, den Büchereien, der Volkshochschule, der Musikschule, im Parktheater und auch im Standesamt gilt aber – wie auch in den Rathäusern I und II – nach wie vor eine Maskenpflicht. Gleiches gilt auch für den Sonnentreff.



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