Aktuelle Informationen
Stadt Hanau

 

06. Juli 2022

Moderate Preiserhöhung

- Magistrat der Stadt Hanau bringt eigene Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise auf den Weg

Eine neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise hat der Hanauer Magistrat in seiner Sitzung am vergangenen Montag auf den Weg gebracht. Ermöglicht wurde dies durch eine im Januar verabschiedete Regelung für das Land Hessen „Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Erwerb eines Bewohnerparkausweises künftig ein wenig teurer. Die Preiserhöhung halten wir seitens des Magistrats jedoch für vertretbar und hinsichtlich der Ziele unseres Mobilitätsleitbildes für notwendig“, sagt Verkehrsdezernent Thomas Morlock und erklärt weiter, dass die neue Regelung jedoch auch Vorteile bringt. Das letzte Wort hat die Stadtverordnetenversammlung, die am 18. Juli darüber abstimmt.

Bislang war nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ein Gebührenrahmen von 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises festgesetzt. Auf Basis der neuen hessischen Regelungen vom Januar entfällt die fest definierte Höchstgrenze.

Die jetzt durch den Magistrat abgesegnete Lösung sieht vor, dass die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises künftig 60 statt bislang 30 Euro pro Jahr kosten soll. Wird ein Bewohnerparkausweis nur für ein halbes Jahr beantragt, erhöht sich der Preis von 15 auf 45 Euro. Neu ist auch, dass sich Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Ausweis direkt für zwei Jahre ausstellen lassen können. Bisher war dies lediglich für ein Jahr möglich. Dies reduziert den Verwaltungs- und Zeitaufwand für beide Seiten. Entsprechend wird die Zwei-Jahres-Genehmigung auch mit einem kleinen Rabatt versehen und soll 110 Euro kosten.

Aus Sicht des Magistrats berücksichtigt diese Systematik den tatsächlichen Nutzen sowie zu einem marginalen Anteil den wirtschaftlichen Wert eines Parkplatzes im öffentlichen Straßenraum angemessener als zuvor. Ferner wurde bei der Gebührenkalkulation auch mitbedacht, dass die Bewohnerparkausweise lediglich eine Parkerlaubnis darstellen und nicht das Recht auf einen Parkplatz umfassen. Tatsächlich kann es passieren, dass alle Bewohnerparkplätze belegt sind.

Im Vergleich zu den Preisen für die Anmietung eines Dauerstellplatzes bei der Hanauer Parkhaus GmbH (HPG) bleibt die Jahresgebühr für Bewohnerparkplätze moderat. Hier beläuft sich die Preisspanne bei der HPG derzeit zwischen 25 und 218,40 Euro monatlich. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat bereits im Jahr 2020 aus verkehrspolitischer Sicht einen Preis von 365 Euro pro Jahr oder 1 Euro pro Tag als vertretbar angesehen. Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis bleiben auch nach der Erhöhung deutlich darunter. „Einen solchen Sprung halten wir für unangemessen, da er für Einzelne zu teuer werden könnte“, argumentiert Morlock.

Ein weiteres Argument für die Gebührenordnung sind die neuen, geänderten Herausforderungen rund um den Fahrzeugverkehr. „Im Vordergrund steht vor allem die Verkehrswende, bei der klimapolitische Ziele erreicht werden sollen sowie das beschlossene Mobilitätsleitbild, nach dem die Stadt dazu beitragen möchte, den Anforderungen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden“, erklärt Morlock. So möchte die Stadt zum einen den Fußgängerverkehr stärken und zum anderen die Aufenthaltsqualität besonders in der Innenstadt steigern.

Das Parkraummanagement ist ein wichtiger Faktor, um diese Ziele zu erreichen, Städte in Bezug auf Emissionen und Immissionen zu entlasten und alternative Fortbewegungsmöglichkeiten zu fördern. Mit dem Instrument des Bewohnerparkausweises können gezielt steuernde Maßnahmen vorgenommen werden, ohne dabei die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vernachlässigen.

Die Zahlen zeigen, dass das Interesse nicht nachlässt, sondern vielmehr zunimmt. „Während im Jahr 2020 im Stadtgebiet Hanau 3.015 Parkausweise ausgestellt wurden, waren es im Jahr 2021 bereits 3.477. Die Tendenz hierbei ist steigend“, sagt Morlock. Die eigene Gebührenordnung sei entsprechend auch eine Möglichkeit, den größer gewordenen Verwaltungsaufwand auszugleichen.

Pressekontakt:
Stadt Hanau, Sebastian Mack, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de




Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau

Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.

Die Pressemitteilungen der Pressestelle Stadt Hanau können Sie per RSS-Feed oder als E-Mail-Abo auf http://www.presse-service.de/ beziehen. Dort können Sie auch Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.