Meldung vom 24.08.2022
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt
Anhaltende Trockenheit macht Allgemeinverfügung notwendig

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kreis Recklinghausen heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt.

Ab Donnerstag, 25. August, darf im Kreis Recklinghausen kein Wasser mehr mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus Oberflächengewässern wie beispielsweise natürlichen Flüssen, Seen und Bächen entnommen werden. Die Kreisverwaltung hat am Mittwoch eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2022 und betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreis mit Ausnahme von Emscher und Lippe.

Das Verbot gilt sowohl für den privaten und gewerblichen Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die rund zehn bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Untersagt sind damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen, beispielweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen von dem Verbot sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Private Brunnen sind ebenfalls nicht von der Allgemeinverfügung betroffen.

Grund für die Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit. Teilweise waren die Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten weit unterdurchschnittlich. Durch die anhaltende Bodentrockenheit haben sich in den oberirdischen Gewässern des Kreises Recklinghausen mittlerweile sehr niedrige Wasserstände. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserabfluss ist dadurch nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Trotz einzelner lokaler Regenfälle sinken die Wasserstände weiterhin, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird und nicht zum Abfluss kommt, heißt es in der Begründung. Eine signifikante Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar.

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Recklinghausen überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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Allgemeinverfügung Entnahme Oberflächenwasser (08/2022)
Rinder am Wasser


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