Stadt Arnsberg Aktuell

Meldung vom 21.12.2022
Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes ab 1. Januar 2023

Arnsberg. Ab dem 1. Januar 2023 tritt bundesweit das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Viele Menschen mit geringem Einkommen sollen hierdurch eine spürbare finanzielle Entlastung erfahren. Es stellt allerdings auch die Städte vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung verspricht sich mit der Gesetzesänderung, dass rund 2 Mio. statt bisher 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten. Für Arnsberg würde dies eine Steigerung von derzeit rund 600 auf dann 2.000 wohngeldberechtigte Haushalte bedeuten.

Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeld-Anträge erheblich steigen wird. Ziel ist es, möglichst schnell die eingehenden Anträge zu bearbeiten. „Die Umsetzung der Wohngeldreform ist derzeit eine der wichtigsten Aufgaben für die Stadtverwaltung. Durch die Energiekrise hat sich gerade die Einkommenssituation von Bürger*innen mit geringem Einkommen noch erheblich verschärft. Durch die gesetzliche Neuregelung erfolgt eine dringend notwendige finanzielle Entlastung. Wir werden daher die Wohngeldstelle möglichst schnell personell verstärken“, erklärt Michael John, Fachbereichsleiter Soziales | Jugend | Familie.

Die Suche nach zusätzlichem Personal hat bereits frühzeitig begonnen. Bisher konnten aber noch nicht ausreichend neue Mitarbeitende gewonnen werden. Daher wird ab Januar zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen. „Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten vorübergehend schließen. An den Standorten in Alt-Arnsberg und Neheim bleiben die Angebote bestehen. Dies ist ein harter, aber notwendiger Schritt, da die Bearbeitung der Wohngeldanträge erste Priorität haben muss“, so Michael John. Ergänzend sucht die Stadt Arnsberg auch weiterhin zusätzliche Mitarbeitende für den Aufgabenbereich und hat eine entsprechende Stellenausschreibung veröffentlicht.

Bevor es aber zu einer Auszahlung des deutlich erhöhten Wohngeldes kommt, werden noch ein paar Monate vergehen. „Dies hat nichts mit der personellen Ausstattung im Wohngeldbereich der Stadt Arnsberg zu tun. Vielmehr liegt es daran, dass die IT-Anwendungen des Landes NRW angepasst werden müssen und daher voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 zur Verfügung stehen. Es erfolgt dann eine Berechnung rückwirkend ab dem 1. Januar 2023, so dass kein Geld verloren geht. In dringenden Fällen können wir eine monatliche Vorschusszahlung bis zur endgültigen Auszahlung leisten. Wer wissen möchte, ob ein Anspruch besteht, kann dies über den Wohngeldrechner des Landes NRW herausfinden“, erläutert Herr Deutenberg, zuständiger Abteilungsleiter der Wohngeldstelle der Stadt Arnsberg. Der Wohngeldrechner sowie der Wohngeld-Antrag – online und in Papierform – sind über die Internetseite der Stadt Arnsberg zu finden: www.arnsberg.de/rathaus-politik/ihr-anliegen/dienstleistungen-a-z/wohngeld.

Für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, ändert sich vorerst nichts. Die bewilligten Leistungen werden nach der alten Rechtslage in der bisher erbrachten Höhe weitergewährt.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte

Zusätzlich zum erhöhten Wohngeld wurde ein weiterer Heizkostenzuschuss auch für Wohngeldberechtigte beschlossen. Voraussetzung ist, dass in der Zeit von September bis Dezember 2022 mindestens ein Monat lang ein Anspruch auf Wohngeld bestand. Die Auszahlung dieses Zuschusses erfolgt ab Ende Januar 2023. Eine besondere Beantragung ist nicht erforderlich.

Allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld beantwortet ab Januar das Service-Telefon der Stadt Arnsberg unter 02932 201-0. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Wohngeldstelle nur eingeschränkt erreichbar ist, damit sich dort auf die Bearbeitung der Anträge konzentriert werden kann.

Nähere Informationen stellt die Stadtverwaltung Arnsberg auch unter www.arnsberg.de/wohngeldplus zur Verfügung.

Hintergrund

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Reform des Wohngeldrechts in Form des Wohngeld-Plus-Gesetzes beschlossen. Das neue Wohngeldgesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Zahl der berechtigten Haushalte wird bundesweit auf mehr als das Dreifache von 600.000 auf rund 2.000.000 ansteigen.

Ziel des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dadurch werden insbesondere Menschen mit geringen Einkommen unterstützt – dazu zählen Familien, Alleinerziehende, sowie Rentnerinnen und Rentner, die knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Der Mehrbelastung durch die Inflation, insbesondere jedoch der Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiepreise wurde durch die Gesetzesreform Rechnung getragen. Das neue Gesetz nimmt somit explizit die gestiegenen Heizkosten in den Fokus. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente wird in zukünftige Wohngeldbewilligungen eingebunden.

Durchschnittlich soll das Wohngeld um 190 Euro je Haushalt steigen. Das entspricht einer durchschnittlichen Verdoppelung des bisherigen Anspruchs. Die Berechnung erfolgt individuell und kann je nach Einzelfall vom Durchschnitt abweichen. In Arnsberg wurde die Mietstufe von II auf I gesenkt. Dadurch verringert sich der Erhöhungsbetrag in Arnsberg.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

Bürgerinnen und Bürger können sich schon vorab über den durch den Bund zur Verfügung gestellten Wohngeldrechner informieren, ob sie einen Anspruch auf Wohngeldleistungen haben. Nähere Informationen gibt es auf:

https://www.arnsberg.de/wohngeldplus

Zusätzlich zum erhöhten Wohngeld wird es für Menschen mit geringem Einkommen einen weiteren Heizkostenzuschuss geben: Wohngeldhaushalte, denen zwischen September und Dezember 2022 für mind. einen Monat Wohngeldleistungen gewährt wurden, erhalten 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei und für jede weitere Person 100 Euro.



Pressekontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de, Tel. 02932 / 201 1316

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