Aktuelle Informationen:  Stadt Iserlohn
02. Februar 2023,  Iserlohn
Richter ohne Robe: Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht gesucht
Iserlohn.

In bestimmten Gerichtsverfahren entscheiden über Schuld oder Unschuld von Angeklagten nicht Berufsrichterinnen und -richter allein, sondern auch sogenannte Schöffinnen und Schöffen. In diesem  Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die kommende fünfjährige Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Iserlohn insgesamt 66 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Iserlohn oder am Landgericht Hagen ehrenamtlich an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken möchten.

Wie bei Schöffenwahlen üblich, ist die Stadt Iserlohn aufgefordert, Vorschlagslisten aufzustellen. Der Rat der Stadt Iserlohn und der Jugendhilfeausschuss entscheiden darüber, welche Frauen und Männer auf die Vorschlagslisten für Schöffen und Jugendschöffen gesetzt werden. Dabei sind doppelt so viele Personen vorzuschlagen, wie als Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Die Entscheidung, wer letztlich Schöffe wird, trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. In der zweiten Jahreshälfte wird er aus den Vorschlagslisten die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Iserlohn wohnen und am  Stichtag 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die gesundheitlich für das Amt geeignet sind und über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter sollten sie über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Schöffinnen und Schöffen müssen Beweise würdigen, sich verständlich ausdrücken, auf Angeklagte sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Von ihnen wird daher neben Menschenkenntnis auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Wer als Schöffin oder Schöffe in Jugendstrafsachen tätig sein möchte, sollte darüber hinaus in der Jugenderziehung erfahren sein. Schöffinnen und Schöffen  sind den Berufsrichterinnen und -richtern gleichgestellt, sie haben gleiches Stimmrecht und müssen objektiv und unvoreingenommen sein.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienende sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter am Strafgericht oder am Jugendstrafgericht interessiert, kann sich bis zum 21. April 2023 bei der Stadt Iserlohn bewerben. Ansprechpartnerin für den Bereich Erwachsenenstrafrecht ist Katharina Homberg beim Bereich Recht, Telefon 02371  217-1557, E-Mail: katharina.homberg@iserlohn.de. Über die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe im Jugendstrafrecht informieren Hendrik Hölcke und Maja von Calle beim Bereich Jugend, Telefon 02371 217-2249 (montags bis mittwochs), E-Mail: jugendschoeffenwahl@iserlohn.de.

Zudem finden Interessierte ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen Schöffenwahl auf der Internetseite der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de (bitte im Menü Rathaus / Anliegen von A-Z / Schöffenwahl anklicken) oder unter www.schoeffenwahl2023.de

 

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