Ziele dieser Bauleitpläne sind die Wiedernutzung einer brachgefallenen Industriefläche unter Berücksichtigung eines denkmalgeschützten Gebäudebestandes sowie die Schaffung eines neuen interkommunalen Quartiers mit Flächen für Arbeiten, Wohnen, Dienstleistungen und Einzelhandel. Vorgestellt und diskutiert werden die Bebauungspläne Nr. 428 der Stadt Gelsenkirchen und Nr. 185 der Stadt Herten sowie die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herten als planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung der „Neue Zeche Westerholt“.
Der Versammlungsraum ist eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. In dieser Zeit besteht Gelegenheit zur vorherigen Einsicht in die Pläne. Zudem können die Pläne nach der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Räumlichkeiten der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH, Egonstr. 12, 45896 Gelsenkirchen, bis zum 28. September 2023 eingesehen werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen. Auch dort können Bürgerinnen und Bürger zu den Bauleitplänen Stellung nehmen. Online ist eine Stellungnahme unter www.gelsenkirchen.de/stadtplanung und www.herten.de/service/wohnen-bauen/bauleitplanung möglich.
Kontakt: Stadt Herten, Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
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