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Räum- und Streupflicht
Um bei den winterlichen Bedingungen den Fuß- und Fahrzeugverkehr abzusichern, gibt es auch im Stadtgebiet Sundern eine Aufgabenverteilung zwischen der Stadtverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern. Die Mitarbeitenden der Technischen Dienste sowie externe Winterdienstleister befreien die Fahrbahnen nach den gesetzlichen Vorgaben und die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind für die Gehwegabschnitte vor ihren jeweiligen Grundstücken zuständig. Dies ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sundern geregelt.
Die Räum- und Streupflicht besteht an Wochentagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9.00 Uhr und bis abends jeweils 20.00 Uhr. Es sei aber auch der Hinweis gestattet, dass es sich bei Nichtbeachtung der Räumpflicht um Ordnungswidrigkeiten handelt.
Allgemeine Informationen zum Winterdienst im Stadtgebiet Sundern
Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW ergibt sich innerhalb geschlossener Ortslagen die Zuständigkeit zum Winterdienst für die Stadt Sundern. Für die verkehrswichtigen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslagen obliegt die Verantwortung den jeweiligen Straßenbaulastträgern, d.h. dem Hochsauerlandkreis bei Kreisstraßen bzw. dem Landesbetrieb Straßen NRW bei Landes- und Bundesstraßen.
Der kommunale Winterdienst orientiert sich an diversen Urteilen des Bundesgerichtshofes, welche die „Streupflicht lediglich an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen der Fahrbahnen“ beschreibt. Das bedeutet, das insbesondere verkehrsreiche Durchgangsstraßen sowie innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und gleichzeitig gefährliche Stellen der Straßenführung z.B. scharfe unübersichtliche Kurven, besonders starke Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzungen von Schnee und Eis befreit werden müssen.
Grundsätzlich versucht die Stadt Sundern unter Mithilfe der externen Winterdienstleistern den Winterdienst über die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen hinaus zu erbringen, damit ein möglichst reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet ist. Daher erfolgt der Winterdienst prioritätenorientiert.
Im Stadtgebiet Sundern erfolgt der Winterdienst unter folgenden Prioritäten:
Priorität 1: Hauptverkehrsstraßen, Kreuzungen, Gefällstrecken sowie wichtige Gehwege und Treppen
Priorität 2: Verbindungsstraßen und -wege
Priorität 3: Wohnstraßen, Anliegerstraßen und übrige Verkehrsflächen
Radwege werden nur geräumt soweit diese im Rahmen der übrigen Winterdienstarbeiten ohne großen Aufwand integriert werden können. Landwirtschaftliche Wirtschafts- und Waldwege, außerhalb liegende Verbindungswege und Straßen, welche lediglich eine wassergebundene Oberfläche aufweisen unterliegen nicht dem städtischen Winterdienst. Hierzu zählen z.B. außerhalb liegende Straßen zu Friedhöfen oder außerhalb liegende Höfe.
„Wichtig ist der Stadt ebenfalls ein angemessener Einsatz der Streumittel. Gerade unter den ökologischen Gesichtspunkten im Rahmen des Umweltschutzes“, sagt Oliver Lange, Leiter der Technischen Dienste der Stadt Sundern.
Wichtige Hinweise
Das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge sollte jederzeit ermöglicht werden. Leider erschweren falsch geparkte Fahrzeuge häufig die Winterdiensträumung.
Grundsätzlich ist erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um die Unfallgefahr zu verringern. Alle Verkehrsteilnehmenden sollten möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen.
Sollte der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht aufgrund des Lebensalters, Gesundheitszustands sowie beruflichen oder urlaubsbedingten Abwesenheiten nicht nachgekommen werden können, müssen Dritte mit der Reinigung beauftragt werden.
Wir bitten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger um ein gutes Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Denn es freuen sich alle über gut geräumte und gestreute Gehwege.
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