Der Kauf einer Photovoltaikanlage von mindestens 5 kWP (Kilowatt-Peak) wird pauschal mit 400 Euro bezuschusst, das Pachten einer mindestens 5 kWP großen Photovoltaikanlage pauschal mit 200 Euro. Es werden nur neue Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Herten gefördert, die nicht gewerblich genutzt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümerin und Eigentümer oder Pächterin sowie Pächter von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen sind.
Wichtig: Mit der Umsetzung der Maßnahmen (Beauftragung bzw. Vertragsschluss) darf vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel nicht begonnen werden. Beratung, Planung und Angebotseinholung sind zulässig. Weiterführende Informationen sowie die Förderrichtlinien und Antragsformulare sind unter www.herten.de/photovoltaik zu finden.
Kontakt: Stadt Herten, Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
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