Ausgeliehen und abgegeben werden können die Elektrotretroller nördlich der A2, in der Innenstadt, in Disteln, in Teilen von Langenbochum sowie Scherlebeck bis zur Elper Straße. Für alle Elektrotretroller gilt grundsätzlich: Sie dürfen nur auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Wenn diese fehlen, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Ein Abstellen in städtebaulich sensiblen Bereichen, in Grün- und Parkanlagen, im Nahbereich von Gewässern ist nicht erlaubt. In diesen sogenannten Parkverbotszonen ist ein Abstellen der Elektrotretroller technisch nicht möglich. Das Fahren auf Gehwegen ist nicht erlaubt.
Eine gesetzliche Helmpflicht für Elektrotretroller gibt es nicht, eine Helmnutzung wird jedoch dringend empfohlen. Bei Anregungen, Beschwerden und Fragen, die entstehen, ist in erster Linie der Anbieter zu kontaktieren.
Kontakt
Telefon: +49 3056838651
E-Mail: herten@de.tier-ops.app
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Kontakt: Stadt Herten, Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
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