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Förderung der Jugendarbeit in Sundern - Stadt vergibt Zuschüsse
03. April 2024, 
Förderung der Jugendarbeit in Sundern
Stadt vergibt Zuschüsse

Die verbandliche Jugendarbeit stellt eine wichtige Säule in der Kinder- und Jugendarbeit dar. Jugendverbände und Jugendgruppen sind wichtige Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, um dort ihre Freizeit zu verbringen und sich weiterzuentwickeln. Die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit trägt einen Teil dazu bei, den jungen Menschen zu ihrem Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu verhelfen.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Sundern hat in seiner letzten Sitzung eine Anpassung dieser Richtlinie aus dem Jahre 2012 beschlossen. Die neue Richtlinie berücksichtigt u.a. eine Anpassung aufgrund von Kostensteigerungen, die Schaffung neuer und zeitgemäßer Rahmenbedingungen, eine Aktualisierung der Förderpositionen, eine Anpassung an genderneutrale Begrifflichkeiten sowie eine Anpassung der Datenschutzhinweise.

Die Stadt Sundern möchte die Träger der Jugendarbeit in Sundern unterstützen und vergibt daher Zuschüsse. Auf Antrag können Zuschüsse für die Durchführung der Jugendarbeit angefragt werden, soweit die Finanzmittel im Haushaltsplan der Stadt Sundern zur Verfügung stehen.

Gefördert werden:

  • Kinder- und Jugenderholung (örtlich/außerörtlich)
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Gruppenarbeit
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
  • Besondere Maßnahmen 

Die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit sowie die Antragsformulare und Voraussetzungen können online abgerufen werden.

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Neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Sundern
© Stadt Sundern

Neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Sundern
v.l.n.r.: Brigitte Scheffer (Abteilungsleitung Jugendamt), Jennifer Salzmann-Vogt (Fachbereichsleitung Jugend und Familie), Klaus-Rainer Willeke (Bürgermeister der Stadt Sundern), Jana Tillmann (Jugendbüro), Kerstin Heyland (Abteilungsleitung Finanzleistungen Bildung, Jugend und Familie)