Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden später verschickt
Verzögerung durch Bundestagswahl im Februar
Herten.
Die Bescheide zu den Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 in Herten werden erst Ende Januar bzw. Anfang Februar 2025 versendet. Grund dafür ist die vorgezogene Bundestagswahl: Das kommunale Rechenzentrum kann die Bescheide aufgrund der Wahl erst später als in den Vorjahren erstellen und versenden.
Die Fälligkeit der Grundbesitzabgaben zum 15. Februar 2025 bleibt unverändert.
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht
werden, Belegexemplare sind willkommen.
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