Dabei werden folgende Fragen behandelt: Wie kann für den Fall vorgesorgt werden, wenn jemand nicht mehr für sich selbst entscheiden kann? Welche Personen sind dafür geeignet? Welche Befugnisse können übertragen werden? Wie kann vermeiden werden, dass ein Gericht eine Betreuungsperson bestimmt und was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
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