Lippstadt. Der in der vergangenen Woche angekündigte Förderbescheid für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dedinghausen und die angrenzende Turnhalle liegt mittlerweile im Stadthaus vor. Bewilligt worden ist eine Förderung von insgesamt 4.587.794,11 Euro. „Das ist eine tolle Nachricht und ich freue mich, dass die Mühe, die seitens der Verwaltung in die umfangreiche Antragstellung geflossen ist, jetzt Früchte getragen hat“, sagt Bürgermeister Arne Moritz.
Bei kalkulierten Gesamtbaukosten für Lehrschwimmbecken und Sporthalle in Höhe von 7,8 Millionen Euro wird das Projekt durch die Bewilligung mit rund 64 Prozent der Gesamtkosten erreicht. Der Rat der Stadt Lippstadt hatte im Februar 2024 entschieden, dass die Maßnahme erst ab einer Förderung in Höhe von mindestens 70 Prozent umgesetzt wird.
In einer gemeinsamen Sitzung von Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschuss und Sportausschuss am 25.6.2025 wird über das weitere Vorgehen beraten werden. Die Verwaltung wird vorschlagen, die Sanierung zu beschließen, auch wenn der seinerzeit geforderte Mindestfördersatz um etwa sechs Prozent unterschritten wird. „Ausreichend Schwimmfläche ist wichtig, damit unsere Kinder schwimmen lernen können und außerdem Vereinssport und Kursangebote im Wasser zuverlässig umgesetzt werden können“, sagt Arne Moritz.
In seiner letzten Sitzung für diese Wahlperiode wird der Stadtrat am 30. Juni die abschließende Entscheidung zur Sanierung von Lehrschwimmbecken und Turnhalle treffen. Sollte diese positiv ausfallen und auch der Rat der vorgeschlagenen Umsetzung zustimmen, werden die weiteren Planungen aufgenommen.
Hinweis:
Die über verschiedene Kanäle verbreitete Nachricht von einer Förderung in Höhe von 80 Prozent ist für die Entscheidung des Rates nicht relevant. Es handelt sich bei den genannten 80 Prozent nämlich nicht um eine Förderung über die Gesamtkosten der Maßnahme (7,8 Millionen), sondern nur über die Summe der förderfähigen Kosten der Sanierungsmaßnahme (z.B. energetische Maßnahmen). Der Beschluss des Rates aus Februar 2024 bezieht sich jedoch auf eine Mindestförderung in Höhe von 70 Prozent über die Gesamtkosten.
Mit dem vorliegenden Bescheid ergibt sich vor diesem Hintergrund eine Förderung in Höhe von rund 64 Prozent.
Pressekontakt: Frau Köller, Pressestelle, pressestelle@lippstadt.de,Tel: 02941/980-313
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