Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) sollen die Kreise und kreisfreien Städte Ombudspersonen bestellen. Auf Anfrage vermitteln Ombudspersonen bei Streitigkeiten zwischen Dienstleistern und Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- und Betreuungsangeboten sowie in Werkstätten für behinderte Menschen. Beim Märkischen Kreis übernimmt diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Aufgabe ab dem 1. Juli Gerd Kemmerling. Er ist unter der E-Mailadresse ombudmk@web.de zu erreichen.
Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot: Konflikte sollen unbürokratisch geschlichtet werden, ohne dass hierfür direkt die WTG-Behörde (Heimaufsicht) eingeschaltet werden muss. Die Ombudsperson arbeitet ehrenamtlich, unparteiisch und unabhängig. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden und Probleme schnell und unmittelbar aus der Welt zu schaffen.
Die Ombudsperson kann beispielsweise bei diesen Themen vermitteln:
- Art und Weise der Pflege und Betreuung
- Verlust von Wertgegenständen
- Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung der Barbeträge
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Allgemeine Probleme zwischen Dienstleistern und Nutzenden
Damit die Ombudsperson tätig werden darf, muss sie von der betroffenen Person oder deren rechtlichen Vertreter beauftragt werden. Nur dann darf sie auch Einblick in die persönlichen Daten der Betroffenen nehmen. Die Leistungsanbieter sind verpflichtet, die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Ombudsperson zu ermöglichen. Die Ombudsperson kann allerdings weder den Leistungsanbietern noch der WTG-Behörde des Märkischen Kreises Weisungen erteilen.
Sollte die Vermittlung durch die Ombudsperson nicht ausreichen, können sich Betroffene auch an die WTG-Behörde des Märkischen Kreises wenden: Märkischer Kreis · WTG-Behörde, Bismarckstr. 17 · 58762 Altena, Telefon: 02352 966-7788, E-Mail: wtg@maerkischer-kreis.de
Pressekontakt: Märkischer Kreis, Ursula Erkens 02351 966 6149
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