Nach der ordnungsgemäßen Entsorgung des wilden Mülls begibt sich der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) auf die Suche nach den Verursachenden. Unterstützung erhält er dabei vom kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Herten. Gemeinsam widmen sie sich der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten. Hierfür durchsuchen die Mitarbeitenden den Abfall vor Ort, um Hinweise auf dessen Ursprung zu finden. Darüber hinaus nehmen sie Beobachtungen aus der Nachbarschaft auf, prüfen die über den Mängelmelder eingegangenen Meldungen und kontrollieren regelmäßig bekannte Schwerpunktstellen. Kann wilder Müll einer Verursacherin oder einem Verursacher zugeordnet werden, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro steht. Zusätzlich stellt der ZBH den verantwortlichen Personen die sachgemäße Abfallentsorgung in Rechnung. Die Ablagerung von Abfällen in der Natur ist nicht nur eine Belästigung der Umwelt und des Stadtbildes, sondern kann auch zu erheblichen Kosten für die Allgemeinheit führen. Dabei bietet der ZBH eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten, deren Nutzung für Hertener Bürgerinnen und Bürger zudem in den meisten Fällen kostenlos möglich ist. ZBH bittet die Bürgerinnen und Bürger Hertens um Mithilfe
Da sich die Verursachenden nicht immer eindeutig zuordnen lassen, bitten ZBH und KOD Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe. Hinweise über illegale Müllablagerungen können beim ZBH, per E-Mail an zbh-abfall@herten.de oder über den Mängelmelder sags-deiner-stadt.herten.de gemeldet werden. Um die Ordnungswidrigkeiten verfolgen zu können, sollten Angaben zum genauen Ort und der Uhrzeit sowie der Art und Menge des abgelagerten Abfalls gemacht werden. Im konkreten Fall am Sienbecker Pfad sind bereits eine Vielzahl von Hinweisen eingegangen, so dass ggf. eine Verursacherin oder ein Verursacher ermittelt werden kann.
Kontakt: Stadt Herten, Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
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