Der Hochsauerlandkreis erlässt am Montag, 14. Juli, eine Allgemeinverfügung, die es im gesamten Kreisgebiet untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Verfügung tritt am 15. Juli in Kraft und bleibt bis zum 31. Oktober bestehen. Grund hierfür ist die anhaltende Trockenheit, durch die sich in den Gewässern im Hochsauerlandkreis niedrige Wasserstände eingestellt haben. Auch die Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht dafür gesorgt, dass sich die Situation entspannt.
Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh über an den Gewässern angeordneten Viehtränken und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Das Verbot der Wasserentnahme gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligung, alte Rechte). Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen/Wasserständen im Gewässer. Sofern darüber hinaus die Einschränkung von Befugnissen und Rechten erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Behörde.
Für die Gewässer Ruhr, Lenne und Sieg hat die Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die ab dem 13. Juli gelten und ebenfalls bis Ende Oktober befristet sind.
Diese Meldung im Browser anzeigen
|