Insgesamt wurden seit 2017 mit den Mitteln des „Fassaden- und Hofprogramms“ bereits viele Projekte gefördert, größtenteils an der Hauptstraße, aber auch in der Dieplohstraße, Hochstraße, Rosengasse, Wästerstraße, Rangestraße, im Müschederweg sowie in der Belecker Landstraße. Sabine Leitner kommentiert: „Das Stadtbild hat sich durch die zahlreichen Sanierungsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger merklich zum Positiven verändert. Jetzt hoffen wir, dass auch weitere Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer im Fördergebiet, das im Übrigen gleichgeblieben ist, sich zu einer Sanierung entschließen.“
Zum Förderumfang des Fassaden- und Hofprogramms zählen unter anderem:
- Fassadenanstriche
- die Wiederherstellung ursprünglicher Fenstergliederungen
- der Rückbau überdimensionaler Werbeanlagen oder deren gestalterisch angepasster Ersatz im Zusammenhang mit einer Fassadenumgestaltung
- die Gestaltung von Nebengebäuden
- die Freilegung oder Sanierung von Natur- und Bruchsteinmauern
- die Gestaltung von öffentlich sichtbaren Hauseingangstüren, Toren, Garagenhöfen, Gärten und Wegen
- die Begrünung von Pult- und Flachdächern, Mauern und Garagen und
- die Entsiegelung von Hofflächen.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die maximale Förderung einer Maßnahme liegt bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter, wenn ihnen eine Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorliegt. Interessierten stehen die Beschäftigten des Sachgebietes Stadtentwicklung für Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zum Fördergebiet sowie für die Bereitstellung der Antragsunterlagen, beratend zur Seite unter Telefon 02902-81339 bzw. m.kramme@warstein.de.
Nähere Informationen über die förderungsfähigen Maßnahmen sind auch auf der Homepage www.warstein.de zu finden. Hier stehen zudem der Antrag und die Förderrichtlinien zum Herunterladen.
Diese Meldung im Browser anzeigen
|