Das breit gefächerte ehrenamtliche Engagement in der Stadt Warstein soll mit den Mitteln gefördert und gestärkt werden. Anträge stellen können Vereine und Gruppierungen aus der Stadt Warstein, die Projekte in ihrem eigenen Namen durchführen. Gefördert werden können Projekte in der Stadt Warstein in den Bereichen Kultur, Brauchtums- und Heimatpflege, Soziales, Natur- und Klimaschutz. Es muss sich um spezielle Projektarbeiten handeln, regelmäßige Vereinsarbeit zählt dabei nicht als Projekt. Weiterhin darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein. „Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen, der auch beinhaltet, ob bei anderen Stellen Fördermittel beantragt wurden. Wichtig ist, dass dem Antragsteller ein gültiger Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid vorliegt, da nur gemeinnützige Projekte gefördert werden dürfen“, erläutert Barbara Lemm, Projektleiterin bei der Stadt Warstein.
Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten bzw. 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils bei Förderung durch Dritte. Die Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen, die Förderhöhe liegt bei mindestens 2.500 und höchstens 10.000 Euro. Anträge für das folgende Förderjahr 2026 können formlos noch bis zum 1. September 2025 an die Stadt Warstein gestellt werden.
Die Förderrichtlinie, in der auch die dem Antrag beizufügenden Unterlagen zu entnehmen sind, ist im Ortsrecht der Stadt Warstein unter https://warstein.de/rathaus-politik/politik-recht/ortsrecht) unter dem Buchstaben P dauerhaft zu finden.
Weitere Information erteilt Barbara Lemm, bei der Stadt Warstein zuständig für Kultur, Telefon 02902-81283 oder E-Mail: b.lemm@warstein.de.
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