Wer noch nicht gewählt hat, hat folgende Möglichkeiten:
Wählen im Wahllokal
Am Wahlsonntag kann zwischen 08:00 und 18:00 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen gewählt werden. Die Adresse des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Insgesamt sind im Stadtgebiet Sundern 29 Wahllokale eingerichtet.
Voraussetzungen zur Stimmabgabe:
- Wahlbenachrichtigung
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, ist eine Stimmabgabe dennoch möglich. Voraussetzung ist, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich ausweisen können.
Briefwahl
Für alle, die Briefwahl bereits beantragt, aber die Briefwahlunterlagen noch nicht abgegeben haben, besteht die Möglichkeit, die Wahlbriefe bis Sonntag, 14.09.2025 um spätestens 16:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Rathausplatz 1, 59846 Sundern einzuwerfen.
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist noch bis heute, 09.09.2025 um 18:00 Uhr möglich. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 12.09.2025 um 15:00 Uhr im Briefwahldirektbüro persönliche beantragt werden.
Öffnungszeiten des Briefwahldirektbüros:
- Dienstag, 09.09.2025 von 08:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch, 10.09.2025 von 08:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag, 11.09.2025 von 08:00 - 16:00 Uhr
- Freitag, 12.09.2025 von 08:00 - 15:00 Uhr
Auszählung der Stimmen
Ab 18:00 Uhr beginnt am Wahlsonntag die Auszählung der Stimmen in allen Wahllokalen unter strengen Auflagen, um die Sicherheit und Transparenz des Prozesses zu gewährleisten.
Veröffentlichung der Wahlergebnisse
Die vorläufigen Wahlergebnisse können online und in Echtzeit unter www.sundern.de/kommunalwahl2025 verfolgt werden. Sowie weitere Informationen zur Wahl und den Kandidatinnen und Kandidaten.
Bei Rückfragen steht das Wahlbüro der Stadt Sundern unter 02933/81-122 oder 02933/81-249 sowie per E-Mail wahlen@stadt-sundern.de zur Verfügung.
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