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17. September 2025,  Warstein
Stadt Warstein: Briefwahlunterlagen für die Landratsstichwahl am 28. September 2025
Warstein. Die Stadt Warstein weist darauf hin, dass für die Landratsstichwahl am 28. September kein neuer Briefwahlantrag erforderlich ist, wenn dieser zur Hauptwahl bereits mit beantragt wurde. Die Briefwahlunterlagen gehen den Wählerinnen und Wählern in den nächsten Tagen zu.

Diejenigen Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag am Gang zur Urne gehindert sind und noch keinen Briefwahlantrag gestellt haben, können dies über den Link auf der Homepage der Stadt Warstein tun, der unter der Kategorie „Top-Themen“ eingestellt ist. Die Möglichkeit zur Online-Beantragung besteht bis zum 24.09.2025. „Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses ist wieder ein Wahlbüro geöffnet, in dem Briefwahlunterlagen persönlich beantragt werden können und die Stimme direkt abgegeben werden kann. Von dieser Möglichkeit wurde auch vor der Hauptwahl gerne Gebrauch gemacht,“ berichtet Ulla Aust, Leiterin des Wahlamtes der Stadt Warstein. „Wir hoffen auf eine gute Wahlbeteiligung, wenn am Sonntag, den 28. September die Wahllokale von 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet sind.“

Foto: Stadt Warstein

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