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15. November 2025,  Arnsberg
Stadt Arnsberg fordert Erhalt des arbeitsgerichtlichen Standortes
Arnsberg.

Die Stadt Arnsberg positioniert sich im laufenden Beteiligungsverfahren zur Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen klar für den Erhalt des Standortes Arnsberg. Das vom Justizministerium vorgelegte Diskussionspapier sieht vor, Arnsberg künftig nur noch als Gerichtstagsstandort zu führen.

Große Bedeutung

Bürgermeister Ralf Paul Bittner betont die große Bedeutung Arnsbergs für die Region Südwestfalen: „Arnsberg ist seit Jahrzehnten ein zentraler Standort der Arbeitsgerichtsbarkeit und gewährleistet für Beschäftigte wie Unternehmen eine wohnortnahe, verlässliche und fachlich starke Struktur. Gerade in einer industriestarken Region wie Südwestfalen ist Bürgernähe ein wesentlicher Faktor des Zugangs zum Recht.“

Bürgernähe wesentlicher Faktor

Die Stadt verweist darauf, dass Südwestfalen zu den stärksten Industrieregionen Deutschlands gehört und dass ein Abbau vor Ort lange Wege, zusätzliche Belastungen und eine Schwächung des Behördenstandortes Arnsberg zur Folge hätte.

Starker Behördenstandort

So auch der 1. Beigeordnete Christopher Hilverling: „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel des Landes, die Arbeitsgerichtsbarkeit zukunftsfest aufzustellen. Dies darf aber nicht zu einer Schwächung der Justizpräsenz in Südwestfalen führen. Arnsberg muss ein vollwertiger Standort bleiben.“

Stellungnahme beim Land einbringen

Die Stadt Arnsberg wird ihre Stellungnahme fristgerecht gegenüber dem Land einbringen und bleibt im Gespräch mit allen Stellen.

Kontakt:
Stadt Arnsberg, Frank Albrecht, Pressestelle Stadt Arnsberg, f.albrecht@arnsberg.de

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