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Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung in einigen Bereichen vorerst weniger oder gar kein Geld ausgeben darf. Beispielsweise können bestimmte freie Stellen aktuell nicht neu besetzt werden. Auch einige Ausgaben und Anschaffungen müssen zurückgestellt werden. „Dieser Schritt ist notwendig, um eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes und zukünftiger Haushalte der Stadt Herten sicherzustellen“, erklärt Dr. Oliver Lind den Entschluss, „nur wenn wir versuchen, frühzeitig gegenzusteuern, können wir eine Handlungsfähigkeit für die kommenden Jahr sicherstellen.“
Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Stadtverwaltung dem Rat den Entwurf für eine nachträgliche Anpassung des bereits beschlossenen Haushaltsplans (sogenannter Nachtragshaushalt) vorlegen und somit auf die geänderten finanziellen Rahmenbedingungen reagieren.
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
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