|
„Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Warstein hat insofern eine Sonderstellung, als der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz von den Ausschussmitgliedern gewählt wird“, erläutert Josef Pieper, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, zu dem auch das Sachgebiet Jugendhilfe gehört. Weiterhin gilt die Besonderheit, dass die gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes vom Jugendhilfeausschuss und von der Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen werden.
Diese Meldung im Browser anzeigen
|