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„Ich gehe davon aus, dass Straßen.NRW nach Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme nunmehr umgehend tätig wird“, so Stadtkämmerer Dr. Oliver Lind als zuständiger Dezernent, „ohne dem Votum des Sachverständigen vorzugreifen, halte ich die Errichtung einer Ampel für zweckmäßig, da somit auch eine vorlaufende Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit gerechtfertigt und sofort umsetzbar wäre.“
Die genauen Inhalte des Gutachtens werden den politischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Herten in der ersten Sitzungsfolge im März 2026 vorgestellt.
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
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