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Die Betreiber der Windenergieanlagen hatten sich bereits im November 2024 während einer kurzzeitig bestehenden gesetzlichen Regelungslücke einen so genannten „Vorbescheid über die privilegierte Zulässigkeit“ ihres Vorhabens erteilen lassen. Gegen diesen Vorbescheid hat die Stadt Warstein bereits Klage erhoben, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Auf Grundlage dieses Vorbescheids entscheidet der Kreis Soest nun über die Zulässigkeit der Anlagen nach einem Maßstab, der die Windenergie gegenüber anderen öffentlichen Belangen privilegiert. Bekanntermaßen hat der Kreis Soest nun die ersten Windenergieanlagen genehmigt.
Der Rat der Stadt Warstein hat diesbezüglich entschieden, eine renommierte Anwaltskanzlei zu beauftragen, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die jeweilige Genehmigung zu prüfen. Die gutachterliche Prüfung ergab, dass die Chance auf Erfolg als sehr gering einzustufen ist. Die jüngere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zum kommunalen Beteiligungsrecht schränkt zudem die Erfolgsaussichten der bereits erhobenen Klage der Stadt Warstein gegen den Vorbescheid weiter ein.
Neben den geringen Erfolgsaussichten wurden auch die haushälterischen Aspekte in den Fokus genommen: Die Kosten für Klagen gegen die zu erwartende baldige Genehmigungen der insgesamt sieben Windenergieanlagen außerhalb des Windenergiebereichs hätten in sechsstelliger Höhe gelegen. Die dafür aufzubringenden außerplanmäßigen Mittel, würden an anderer Stelle im Haushalt fehlen.
Nach einem intensiven Beratungsprozess hat sich der Rat der Stadt Warstein daher mehrheitlich dazu entschieden, auf kostenintensive Klagen ohne reale Chancen zu verzichten.
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