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Trotz eines Rückschlags im Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ halten die Stadt Iserlohn und die Bädergesellschaft Iserlohn an der Weiterentwicklung von Eissporthalle und Bädern fest.
Im Zusammenhang mit der Nicht-Berücksichtigung der Projektskizzen im Förderverfahren hat die Stadt Iserlohn zwischenzeitlich weitergehende Rückmeldungen aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erhalten. Diese bestätigen, dass im Rahmen der eingereichten Unterlagen formale Vorgaben des Förderaufrufs nicht vollständig eingehalten wurden.
Konkret betreffen die Hinweise unter anderem die Einhaltung der vorgegebenen Förderhöchstgrenzen sowie die formale Abgrenzung von Projekten. Die Stadt nimmt diese Rückmeldungen sehr ernst und hat bereits eine umfassende interne Aufarbeitung unter Einbindung der zuständigen Fachbereiche und des Fördermittelmanagements eingeleitet.
Im Einzelnen lässt sich der Sachverhalt wie folgt darstellen: Die Projektskizze für die Interessensbekundung der Stadt Iserlohn an dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) wurde unter hohem zeitlichem Druck und erheblichem Abstimmungsbedarf mit der Bädergesellschaft erstellt. So war bereits vor dem Versenden der Interessensbekundung fraglich, ob die eingereichten Maßnahmen „Sanierung der Eissporthalle“ und „Ersatzneubau der Lehrschwimmbecken“ der Zielsetzung des Förderprogramms SKS (sowie bei über 90 % aller Interessenbekundungen) gerecht werden können. Dies wurde in der beantragungsrelevanten Ratssitzung durch den Bürgermeister auch so mitgeteilt.
Der formale Interessensbekundungsantrag wurde schließlich vorlagenkonform und ohne Fehlermeldung der digitalen Fördermittelplattform gestellt. Zum Zeitpunkt der Beantragung war daher nicht erkennbar, dass nicht die Bereitstellung der Mindesteigenmittel, sondern die Förderhöhe als Volumenbegrenzung und nicht als Kappungsgrenze gewertet wurde.
Die Stadt Iserlohn bedauert, dass diese Eintragung neben anderen projektbezogenen Gründen zu einer Nichtberücksichtigung im Programm geführt hat. Sie hätte sich diese Klarstellungen des Ministeriums bereits in der Beantragungsphase gewünscht und wird diese Erkenntnisse in die folgenden Interessensbekundungen des SKS 2 einfließen lassen.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass es sich bei dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ um ein bundesweit stark nachgefragtes Förderprogramm handelt, bei dem nur ein geringer Teil der eingereichten Projektskizzen berücksichtigt werden kann. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Auswahl der Projekte in einem mehrstufigen Verfahren unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien. Von mehr als 3.600 eingereichten Projektskizzen wurden 314 Vorhaben für eine Bundesförderung ausgewählt. Inwiefern eine inhaltliche Bewertung der Iserlohner Projekte unter diesen Voraussetzungen – abseits der benannten formalen Aspekte – zu einer passgenauen Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien und somit zur Förderung geführt hätte, bleibt daher ungewiss.
Die Stadt Iserlohn nimmt die vorliegenden Rückmeldungen zum Anlass, die eigenen Unterlagen umfassend zu überprüfen und für künftige Förderaufrufe entsprechend anzupassen.
„Niemand muss die Befürchtung haben, in wenigen Jahren nicht mehr zum Eishockey gehen zu können“, macht Bürgermeister Michael Joithe deutlich. „Unser ursprüngliches Ziel, dass wir die gutachterlich festgestellte Restlaufzeit der Halle dazu nutzen, um sie für eine langfristige Lösung zu finden, verfolgen wir unabhängig von einer erfolgreichen Förderung durch den Bund natürlich weiter.“
Bereits begonnene und zwingend erforderliche Maßnahmen der Bädergesellschaft – insbesondere im Bereich Brandschutz und technischer Modernisierung – werden im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten ebenfalls weiterverfolgt. Vorgesehen sind vor allem die Modernisierung der Anlagentechnik und Verbesserungen bei den Fluchtwegen. Weitere Modernisierungsschritte in der Eissporthalle – etwa bei Beleuchtung und elektrischen Anlagen – sind für die Sommerpause 2027 vorgesehen.
Die Stadt Iserlohn richtet den Blick nach vorn: Für die Schwimmbäder besteht aktuell die Möglichkeit, bis zum 19. Juni überarbeitete Projektskizzen in einem spezialisierten Förderaufruf einzureichen. Darüber hinaus wird im Herbst eine weitere Förderrunde zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erwartet. Die Stadt Iserlohn wird sich hier mit überarbeiteten und formal geprüften Unterlagen erneut bewerben.
Zugleich arbeitet der gemeinsam mit den Stadtwerken und weiteren Partnern eingerichtete Arbeitskreis „Zukunftskonzept Eissporthalle“ an einer langfristigen Perspektive für den Standort. Erste Ergebnisse einer hierzu beauftragten Machbarkeitsstudie werden im dritten Quartal 2026 erwartet.
Ziel ist es, die Förderfähigkeit der Projekte in künftigen Verfahren sicherzustellen und gleichzeitig die notwendigen Investitionen in die kommunale Sportinfrastruktur der Waldstadt langfristig abzusichern. Ergänzend werden weitere Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene geprüft.
Die Stadt Iserlohn bedauert sehr, dass die eingereichten Projektskizzen im aktuellen Verfahren nicht berücksichtigt werden konnten, und wird die gewonnenen Erkenntnisse konsequent für die kommenden Verfahrensschritte nutzen.
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