Unna, den 21. Juni 2017
Vor dem Urlaub an gültige Reisedokumente denken
Kreisstadt Unna.
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Der Bürgerservice in Unna empfiehlt daher allen, die ihren Urlaub im Ausland unbeschwert antreten möchten, ihre Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen.
Bürgerinnen und Bürger sollten unbedingt einen Blick auf die Gültigkeitsdauer ihres Ausweises oder Reisepasses werfen und frühzeitig klären, welche Unterlagen sie für die geplante Reise benötigen. Abgelaufene Pässe oder Ausweise sind nicht mehr verlängerbar, sondern müssen neu beantragt werden. Da die Ferien näher rücken und die Bundesdruckerei in Berlin zentral für die Ausstellung zuständig ist, muss dabei mit längeren Bearbeitungszeiten von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
Wenn die Zeit zu knapp wird, können in Ausnahmefällen auch vorläufige Reisedokumente ausgestellt werden. Diese berechtigen jedoch nicht zur Einreise in jedes Land. Vorab sollte man sich daher bei der Reisegesellschaft oder beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubsortes informieren.
Besonderheiten bei Reisen mit Kindern:
Seit 2012 müssen alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Für die Beantragung sind grundsätzlich die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten sowie das persönliche Erscheinen des Kindes unabhängig vom Alter erforderlich. Wenn zum ersten Mal ein Dokument ausgestellt wird, muss außerdem die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Auch ein Kinderreisepass muss immer mit einem aktuellen, biometrietauglichen Passfoto des Kindes versehen sein. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass unterschreiben.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten